Sexuelle und geschlechtsspezifische Gewalt gegen Flüchtlinge, RückkehrerInnen und Binnenvertriebene: Richtlinien zur Vorbeugung und Reaktion

UNHCR (2003) CC
Die Erfahrung zeigt, dass sexülle und geschlechtsspezifische Gewalt vorallem dort ein verbreitetes Phänomen ist, wo die Menschenrechte generellmissachtet werden. Sexülle und geschlechtsspezifische Gewalt ist zweifellos an sich eine Menschenrechtsverletzung. Fraün und Kinder, die dem Risiko, Opfer von Menschenrechtsverstoessen zu werden, am häufigsten ausgesetzt sind, zählen gleichzeitig zu jenen, die am stärksten unter sexüller und geschlechtsspezifischer Gewalt zu leiden haben.