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Hinweise für ambulante Pflegedienste im Zusammenhang mit COVID-19

Stand: 03.04.2023

Änderung gegenüber der Version vom 23.11.2020: Umfassende Überarbeitung und Anpassung an die aktuelle epidemiologische Lage.

COVID-19-Erkrankungen sind insbesondere für ältere Menschen und Personen mit vorbestehenden Grunderkrankungen, wie z.B. Herzkreislauferkrankungen, Diabetes, Erkrankungen des Atmungssystems, der Leber und der Niere sowie Krebserkrankungen, mit einem höheren Risiko für schweren Infektionsverlauf und Tod verbunden. Hinweise zu Infektionsprävention bei dieser Personengruppe sind u.a. in der KRINKO-Empfehlung zur Infektionsprävention in Heimen sowie in dem Dokument "Prävention und Management von COVID-19 in Alten-und Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit Beeinträchtigungen" enthalten.

Dieses Dokument enthält weitere Hinweise für ambulante Pflegedienste:

  • In der Pflege von Erkrankten mit Atemwegserkrankungen oder anderen übertragbaren Erkrankungen sollte den Empfehlungen entsprechende Schutzausrüstung verwendet werden (siehe TRBA 250 „Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege“). Die notwendige Schutzausrüstung sollte dem Pflegepersonal vor Ort zur Verfügung stehen.
  • Beim Auftreten von Atemwegserkrankungen oder fieberhaften Erkrankungen sollte eine ärztliche Abklärung (einschließlich SARS-CoV-2) erfolgen.
  • Ggf. dem Pflegebedürftigem bzw. seinem persönlichen Umfeld Hinweise geben, dass Besucher den Pflegebedürftigen nicht aufsuchen sollen, insbesondere wenn sie eine akute Atemwegserkrankung oder eine andere ansteckende Krankheit haben.
  • Mitarbeitende mit akuten Atemwegserkrankungen sollten zu Hause bleiben.
  • Bei Verlegung aus einer anderen medizinischen oder pflegerischen Einrichtung sollte eine Vorab-Information bezüglich Atemwegserkrankung bzw. auf eine COVID-19 verdächtige Erkrankung erfolgen.

Stand: 03.04.2023

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